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2022

Lotse Spezial!

Alles zur Grundsteuerreform 2022

Bei den Immobilien bewegt sich etwas – die Grundsteuerreform.

Sie haben vielleicht auch schon ein Informationsschreiben als Anlage zu Ihrem Grundsteuerbescheid oder Ihren Grundbesitzabgaben-
bescheid für 2022 bekommen?

Grundsteuerreform

Alles zur Grundsteuerreform 2022

Was ändert sich konkret – der neue Grundsteuerwert Die Berechnungsformel Die Formel für die Berechnung der Grundsteuer besteht wie bisher aus drei Faktoren. Dabei ersetzt

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Der Hintergrund: Die Grundsteuer berechnet Ihre Gemeinde bisher auf der Basis des sog.„Einheitswertes“. Diesen ermittelt das Finanzamt auf
der Grundlage der Wertverhältnisse vom 1.1.1964 (!) in einem ziemlich komplizierten Verfahren.

Im Jahr 2018 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass dieser Wert so nicht mehr verfassungsgemäß ist.

Daher müssen alle deutschen Grundstücke zum 1.1.2022 neu bewertet werden – schätzungsweise geht es um ca. 36 Mio. Grundstücke.

In unserem Sonderthema Grundsteuerreform geben wir Ihnen einen ersten Überblick über die gesetzlichen Regelungen und deren Auswirkungen.

Jedes Jahr fällt für Eigentümer die Grundsteuer an. Diese Form der Steuer sagt aus, dass für jedes Grundstück Abgaben geleistet werden müssen. Vermietern ist es zudem gestattet, die Nebenkostenabrechnung zu nutzen, um die Abzüge auf die Mieter umzulegen. Der Erlös dieser Einnahmen kommt ausschließlich der Gemeinde zugute, in welcher das jeweilige Grundstück gemeldet ist.

Darüber hinaus unterscheidet die deutsche Bundesregierung zwei Typen der Grundsteuer. So wird bei land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken die Grundsteuer A verwendet. Im Gegensatz dazu unterliegen bauliche Grundstücke der Grundsteuer B. Dazu zählt man unter anderem:

  • Bebaute und nicht bebaute Grundstücke
  • Mietwohnungen
  • Geschäftsgrundstücke
  • Ein- und Zweifamilienhäuser

Worum geht es für alle Grundeigentümer – für wen gilt die Regelung?

Dieser Punkt ist der einfachste im Zusammenhang mit dem neuen Gesetz:

Für jedes Grundstück muss eine eigene Grundsteuererklärung abgegeben werden:
» bebaut oder unbebaut
» Eigentumswohnung, Einfamilien- oder Mehrfamilienhaus
» selbstgenutzt oder vermietet
» privat oder geschäftlich genutzt (oder „gemischt“)

Dazu gehört von der Jagdhütte oder dem Bootshaus über die Ferienwohnung bis hin zum Schloss Neuschwanstein grundsätzlich erst einmal alles.

Verantwortlich ist der oder sind die Eigentümer übrigens auch, wenn er oder sie selbst im Ausland wohnen.

HANDLUNGSBEDARF FÜR ALLE IMMOBILIENBESITZER 2022

Das Gesetz zur Grundsteuerreform sieht eine Neubewertung aller
Grundstücke in Deutschland vor, rund 36 Millionen Grundstücksbesitzer
sind davon betroffen.

Im Innenteil erhalten Sie dazu die für Sie wesentlichen Informationen.
Der Faktencheck im Überblick:

• Alle Grundstücksbesitzer sind verpflichtet, eine
Feststellungserklärung beim Finanzamt abzugeben.

• Die Feststellung der Grundsteuerwerte erfolgt auf den sogenannten “Hauptfeststellungszeitpunkt”, den 1. Januar 2022.

• Dabei haben die Bundesländer die Wahl, ob sie dem Bundesmodell
folgen oder ein eigenes Bewertungsmodell anwenden.

Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen, Niedersachsen,
Sachsen und das Saarland haben sich für ein eigenes
Bewertungsmodell entschieden.

• Nach aktuellem Stand sieht es so aus, dass die Feststellungs-erklärungen unabhängig von der Anwendung des Bundes- oder Landesmodells einheitlich im Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis
spätestens zum 31. Oktober 2022 abzugeben sind.

Bis zum Startschuss für die Abgabe der Steuererklärungen wird sich noch einiges tun. Wir behalten die Neuerungen im Blick, um Sie bei
der Bewertung Ihrer Immobilie und der Feststellungserklärung zu
unterstützen.

Unser Tipp: Stellen Sie jetzt schon die notwendigen Unterlagen zusammen. Insbesondere der Einheitswertbescheid spielt eine zentrale Rolle. Auch der Grundbuchauszug sollte rechtzeitig vorliegen;
haben Sie diesen nicht griffbereit, können Sie ihn beim örtlichen Katasteramt anfordern – am besten bevor alle anderen es auch tun …

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