Alles zur Grundsteuerreform 2022

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Was ändert sich konkret – der neue Grundsteuerwert

Die Berechnungsformel
Die Formel für die Berechnung der Grundsteuer besteht wie bisher aus drei Faktoren. Dabei ersetzt der neue Grundsteuerwert den bisherigen Einheitswert.

Beispiel
Für ein Einfamilienhaus mit einem Grundsteuerwert von 450.000 € sieht die neue Berechnung danach wie folgt aus:

Es ist zu erwarten, dass die neuen Grundstückswerte erheblich höher sind, als die bisherigen Einheitswerte.

Damit es nicht zu einem massiven Anstieg der zu zahlenden Grundsteuer kommt, werden die Städte und Gemeinden ihre Hebesätze entsprechend senken – zumindest haben das die meisten schon angekündigt. Die Hebesätze hängen naturgemäß aber auch von der Haushaltslage Ihres Wohnortes ab. Inwieweit also Ihre Grundsteuerbelastung höher oder niedriger sein wird, lässt sich derzeit noch nicht sagen.

Die neuen Werte werden erstmals für das Jahr 2025 gelten – bis dahin bleibt erst einmal alles beim Alten. Es sei denn, Ihre Stadt oder Gemeinde
erhöht die Hebesätze.

Berlin oder Bayern? Ihr Bundesland ist entscheidend

Das Wichtigste zuerst: Der Bund kann über die Grundsteuer nicht allein entscheiden. Wie so oft hat unser Föderalismus verhindert, dass es in Deutschland eine einheitliche Regelung geben wird – warum einfach, wenn es auch kompliziert geht? Dem sogenannten Bundesmodell haben sich nicht alle Bundesländer anschließen können. Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Saarland und Sachsen haben jeweils ein eigenes Modell.

Wir informieren Sie hier zunächst über das Bundesmodell, auf die Abweichungen in den genannten Ländern gehen wir danach kurz ein.

Die Ermittlung des Grundsteuerwertes beim Bundesmodell – Ihre Grundsteuererklärung entscheidet

Um den Grundsteuerwert festzusetzen braucht die Finanzverwaltung aktuelle Informationen. Die meisten hat sie bereits selbst, nimmt jedoch offenbar gern die Chance wahr, die Ermittlungsarbeit auf Sie als Steuerbürger abzuwälzen.

Je nach Art der Grundstücke gibt es zwei grundsätzliche Bewertungsverfahren: