Ein Testament und wie man sein Unternehmen an den Ex-Gatten verliert.

Ein weiteres Beispiel für fehlerhafte Testamente liefert der prominente Erbfall einer maßgebenden Gesellschafterin der Gewürzfabrik Karl Ostmann GmbH & Co. KG. Nach deren Scheidung vom Geschäftsführer des Unternehmens, wurde dessen Arbeitsverhältnis gekündigt. Die Familie war froh, den Ex-Gatten nicht mehr zu sehen und die Unternehmung Ostmann-Gewürze alleine weiterführen zu können. Die Gesellschafterin änderte ihr Testament zu Gunsten ihrer aus dieser Ehe stammenden Tochter in dem Glauben, diese sei im Falle ihres Ablebens Alleinerbin und ihr Ex-Mann falle aus der Erbfolge heraus. Dies sollte sich jedoch als Trugschluss erweisen.

Auf der Fahrt in den Urlaub verunglückten Mutter und Tochter mit ihrem Auto. Die Mutter verstarb noch am Unfallort, ihre Tochter wenig später im Krankenhaus. Da die Tochter nach ihrer Mutter verstorben ist und diese kein Testament hinterlegt hatte, trat die gesetzliche Erbfolge ein. Weil die Tochter keine Kinder hatte, wurde ihr Vater Alleinerbe.

Neben dem gesamten Vermögen erbte er auch zum Entsetzen der Familie die Gesellschaftsbeteiligung seiner ehemaligen Frau. Für die Begleichung seiner Erbschaftsansprüche musste dem Unternehmen viel Kapital entzogen werden, am Ende musste die Familie das Unternehmen veräußern.

Fazit:
Die verheerenden Folgen wären jedoch vermeidbar gewesen, hätte die Gesellschafterin bei der Planung ihres Nachlasses alle Eventualitäten bedacht. Ihr Erbe wäre nicht bei ihrem Ex-Mann gelandet, hätte sie bestimmt, dass im Falle des Ablebens ihrer Tochter ohne Nachkommenschaft ihr Nachlass an ihre Mitgesellschafter beziehungsweise an deren Nachkommen geht. Vermutlich wäre das Unternehmen noch heute in Familienbesitz.

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