Mindestlohn steigt auf 12 €

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Geld und Besteck

Ab 1. Oktober 2022 wird der gesetzliche Mindestlohn auf  12 € angehoben.

Gleichzeitig wird die Entgeltgrenze für geringfügig Beschäftigte (Minijobber) auf 520 € monatlich angehoben.
Das heißt, ab dem 01.10.2022 dürfen Ihre Minijobber maximal 43,33 Stunden im Monat arbeiten.

Anpassungen bei Mini- und Midijobs

Im Zuge der Erhöhung des Mindestlohns zum 1. Oktober 2022 auf 12 € gibt es auch Anpassungen bei Mini- und Midijobs.

Neben der bloßen Anhebung von Verdienstgrenzen wird es auch ganz neue Regelungen geben. Künftig orientiert sich die Geringfügigkeitsgrenze an einer Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zu Mindestlohnbedingungen. Sie wird dementsprechend mit Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 € pro Stunde auf 520 € monatlich erhöht und dynamisch ausgestaltet.

Die Höchstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich wird von monatlich 1.300 Euro auf 1.600 € angehoben.

Die Untergrenze beginnt dann bei 520,01 €. Die Formel zur Ermittlung der beitragspflichtigen Einnahme, nach der sich der Gesamtbeitrag für jeden Versicherungszweig bemisst, wird angepasst. Gleichzeitig wird eine neue Formel allein zur Berechnung der Arbeitnehmeranteile eingeführt.

Für Arbeitnehmende, die am 30. September 2022 Midijobber mit einem durchschnittlichen Arbeitsentgelt bis 520 € im Monat sind, gibt es eine Bestandschutzschutzregelung. Diese Beschäftigten können bis zum 31. Dezember 2023 weiterhin zu den alten Midijob-Bedingungen versicherungspflichtig bleiben und zwar in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, wobei der Versicherte eine Befreiung beantragen kann. Für die Rentenversicherung betrifft dies nur Midijobber, die in Privathaushalten beschäftigt sind.

Unser Tipp:

Prüfen Sie alle bestehenden Verträge mit Ihren Mini-und Midijobbern und passen Sie diese gegebenenfalls an.

Handlungsbedarf prüfen – der neue Mindestlohn 2021 / 2022

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Bleistifte

Der Mindestlohn ist ein andauernder Streitpunkt in der Politik. Die einen wollen ihn ausbauen und erhöhen, die anderen am liebsten abschaffen oder wenigstens eindämmen. Tatsache ist, er ändert sich wieder. Hier nichts zu tun, wäre absolut gefährlich. Deshalb nun in aller Kürze die notwendigen Informationen.

Der Mindestlohn soll bis 2022 in vier Schritten von derzeit 9,35 auf 10,45 €, jeweils brutto, je Zeitstunde steigen.

  • 01.01.2021 bis 30.06.2021: Mindestlohn 9,50 €
  • 01.07.2021 bis 31.12.2021: Mindestlohn 9,60 €
  • 01.01.2022 bis 30.06.2022: Mindestlohn 9,82 €
  • 01.07.2022 bis 31.12.2022: Mindestlohn 10,45 €

Arbeitgeber müssen dabei insbesondere die Folgen für bereits bestehende geringfügige Beschäftigungsverhältnisse beachten.

Wurde bisher die für eine geringfügige Beschäftigung maximal mögliche Arbeitszeit vollständig Ausgeschöpft, und soll auch künftig der Status als geringfügiges Beschäftigungsverhältnis erhalten bleiben, führt die Erhöhung des Mindestlohns zu einer Reduzierung der Arbeitszeit.

Bestehende Arbeitsverträge müssen daher zur Vermeidung einer künftig sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung ggf. an die geringe maximale Arbeitszeit angepasst werden!

  • 01.01.2021 bis 30.06.2021: max. 47,36 Stunden/Monat
  • 01.07.2021 bis 31.12.2021: max. 46,87 Stunden/Monat
  • 01.01.2022 bis 30.06.2022: max. 45,82 Stunden/Monat
  • 01.07.2022 bis 31.12.2022: max. 43,06 Stunden/Monat

Fragen hierzu beantworten wir gerne und stehen Ihnen natürlich bei der Umsetzung zur Seite.

Lotse Mandantenmagazin 1. Quartal 2021

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Cover Lotse Januar 2021

Wissenswertes für Unternehmer und Steuerzahler. In unserem aktuellen Mandantenmagazin finden Sie folgende Themen:

  • Jahressteuergesetz – Die Highlights 2021
  • Mindestlohn 2021 / 2022
  • Macht Bargeldlos wirklich glücklich?
  • Steuerpflichtiger Grundstückshandel
  • Drei Irrtümer zum Thema „New Work“
  • Lehren aus der Corona-Krise

Wir wünschen viel Spaß beim Lesen und veröffentlichen die einzelnen Artikel hier auf unserem Blog

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